Die Rürup Rente
Rürup Rente![]()
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine staatlich subventionierte Form der privaten Altersvorsorge.
Diese Form der Altersvorsorge ist seit Jahresbeginn 2005 möglich. Die zweite Schicht bilden staatlich geförderte Maßnahmen zur Altersvorsorge wie die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung.
Die dritte Schicht besteht aus privaten Kapitalanlagen, wie Investmentfonds, Aktien, Privaten Rentenversicherungen oder sonstigen Sparguthaben.
Die Rürup Rente wurde bereits 2005 eingeführt als ein Modell zur privaten Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Aber auch für Arbeitnehmer ist das Konzept der Rürup Rente nicht uninteressant.
Die Rürup Rente unterliegt den gleichen Prinzipien, wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Das bedeutet, dass die Anlagen nicht beleihbar, verpfändbar und nicht vererbbar sind. Außerdem können die Anlagen nicht kapitalisiert werden und im Todesfall des Versicherungsnehmers verfallen die gesamten Einzahlungen.
Dies kann allerdings durch eine entsprechende Zusatzversicherung vermieden werden, so dass die getätigten Beitragzahlungen an die Hinterbliebenen übergehen. Im Gegensatz zur Riester Rente oder anderen Formen der privaten Altersvorsorge wird die Rürup Rente ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
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